Reglement zur Durchführung von Expertisen und Gutachten durch die dbcs
Art. 1. Ziel der Tätigkeit
1. Mit dem Reglement will die dbcs erreichen, dass sowohl die Angehörigen der dbcs als auch die Kunden der dbcs eine kompetente Anlaufstelle zur Verfügung haben, wenn wichtige Fachfragen oder Fachprobleme bestehen.
2. Die dbcs stellt seine Dienste als Experte gegen Entgelt für Fachfragen zur Verfügung.
3. Die Experten sind bei ihrer Arbeit von der dbcs völlig unabhängig. Sie sind einzig und allein der Wahrheit und Unabhängigkeit verpflichtet.
4. Es obliegt den Experten, die ihnen unterbreiteten Fragen und Probleme hinlänglich zu klären. Bei Bedarf ziehen sie unabhängige, außenstehende Sachverständige bei, bzw. weisen die Bearbeitung zurück.
Art. 2. Die Auftraggeber
1. Grundsätzlich kann jedermann/frau an die dbcs gelangen und sie mit der Bearbeitung von Fachfragen und / oder Fachprobleme betrauen.
2. Der Auftraggeber formuliert die zu klärenden Fragen und Probleme vollumfänglich und abschließend. Er stellt alle erforderlichen und einverlangten Informationen zur Verfügung.
3. Der Auftraggeber hat wahrheitsgetreu in Anlehnung an die Gesetze, Vorschriften und Empfehlungen zu informieren.
4. Der Auftraggeber kann einen Auftrag gegen Vergütung der angefallenen Kosten zurücknehmen.
Art. 3. Auftragnehmer/Experten
1. Der dbcs steht das Recht zu, Aufträge ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
2. Die dbcs kann bei festgefahrenen Aufträgen oder bei säumigen Experten liegende Aufträge wegnehmen und sie neu zuweisen. In begründeten Fällen kann sie die Weiterbearbeitung eines Auftrages aussetzten bez. Verweigern.
3. Für die Tätigkeiten stellt die dbcs Rechnung nach Massgaben der geltenden Verrechnungssätze.
Art. 4. Bestandsaufnahme
1. Die Tätigkeiten beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Diese erfolgt in aller Regel im Rahmen einer Besichtigung vor Ort zusammen mit einer Befragung der involvierten Personen. Es sind nach Bedarf Auftragsbestätigungen, Pläne, Fotos, Skizzen, Messungen, Protokolle, usw. vorzulegen bzw. anzufertigen.
2. Nach vorliegen der Grobbestandsaufnahme erstellt der Experte einen Vermittlungsvorschlag vor Ort. Ansonsten erstellt der Experte, bestehend aus erkennbaren, vorhandenen Mängeln eine Schadensliste und legt diese als Grundlage einer Besprechung oder Einigungsvorschlag vor. Er tut dies bei Differenzen zwischen den Parteien ausdrücklich im Bestreben, einer möglichsten kostengünstige einvernehmliche Differenzbereinigung zu vermitteln.
3. Sofern dieses Vermittlungsverfahren zum Erfolg führt, ist damit der Expertiesenauftrag beendet. Es wird ein Schlussprotokoll erstellt, und den beiden Parteien vorgelegt zum gegenseitigen unterzeichnen.
4. Wird das Vermittlungsverfahren ausgeschlagen oder der Vermittlungsvorschlag nicht einvernehmlich Gutgeheisen, hat der Experte das Gutachten auszuarbeiten.
5. Die Bestandsaufnahme ist zu detaillieren und durch eine umfassende Analyse und Schadenbewertung zu ergänzen.
Art. 5. Auftragsabwicklung
1. Mit der Bezahlung des Vorschusses bestätigt der Auftraggeber den Auftrag und erklärt sich mit den Bestimmungen des Reglements der dbcs als einverstanden.
2. Der Auftrag gilt als definitiv erteilt, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt und der darin festgehaltene Vorschuss auf das Konto der dbcs einbezahlt ist.
Art. 6. Rechnungsstellung
1. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die dbcs, abgestützt auf die Auflistung der Experten über angefallene Arbeitsstunden, Nebenkosten und Spesen. Vom definitiven Rechnungsbetrag wird der Vorschuss in Abzug gebracht.
2. Es werden alle Aufwendungen bis zum Abschluss oder bis zum Termin des schriftlichen Widerrufs des Auftrages in Rechnung gestellt.
Art. 7. Schlussbestimmungen
1. Die dbcs sendet die Expertise in 3-facher Ausführung nur an den Auftraggeber. Vermittlungsprotokolle werden allen beteiligten Parteien zugeschickt.
Art. 8. Tarife
1. Experte | Fr./Std | 145.- |
2. Reisezeit | Fr./Std | 95.- |
3. Sekretariat | Fr./Std | 85.- |
4. Auto | Fr./km | 1.- |
5. Kostenvorschuss | Fr. | 1500.- |